30. Dezember 2009

Dringend: Überprüfungsantrag für ALG II -Leistungen!


Anfang 2010 steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Bemessung und die Höhe der Regelleistungen (Hartz IV) für Erwachsene und Kinder an und ob diese mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind. Bevor das Jahr 2009 endet, möchte Schlag-Seiten alle Menschen, die (leider!) auf Leistungen nach SGB II/SGB XII angewiesen sind, Mut machen, einen Überprüfungsantrag nach § SGB 44 X zu stellen.

Wie so ein Überprüfungsantrag am besten zu verfassen ist, kann jeder bei gegen-hartz nachlesen und auch, was weiter zu tun ist, falls die Agentur voreilig ablehnend reagieren sollte. Natürlich ist das zu erwartende Urteil keine Garantie dafür, dass es zu rückwirkenden Nachzahlungen kommen wird, aber eine kleine Chance besteht in jedem Fall! Wichtig: Jeder, der bereits 2005 im Leistungsbezug war und sich vorenthaltene Leistungsansprüche rückwirkend sichern will, sollte dies unbedingt noch bis zum 31.12.2009 erledigen. Rechtsgültige Ansprüche werden lediglich 4 Jahre rückwirkend anerkannt! Im übrigen anrechnungsfrei! Überprüfungsanträge die erst ab 2010 gestellt werden, gelten demnach nur bis in das Jahr 2006 zurück. Und noch eines: Wenn der Antrag (oder Widerspruch) eingereicht wird, sollte grundsätzlich ein Zeuge zugegen sein, da die Behörde nicht verpflichtet ist, die Annahme zu quittieren. Musteranträge und viele hilfreiche Informationen  sind ebenfalls bei Tacheles zu finden! 

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