26. Dezember 2009

ELENA - Fast vollendete Gesellschaftskontrolle


Trotz der Brisants des Themas, werden die meisten Leute mit dem Begriff 'ELENA' nicht viel anfangen können. Deshalb veröffentliche ich hier auf 'Schlag-Seiten' einen Bericht von 'Checkdisk' zu dem Thema.

Was früher einmal 'JobCard' genannt wurde, hält jetzt unter dem Namen ELENA (elektronischer Entgeltnachweis), ab Januar 2010, Einzug in Deutschland. Das JobCard-Konzept geht auf einen Vorschlag der so genannten Hartz-Kommision, unter der Rot/Grünen Bundesregierung, zurück.
Erfasst werden sollen hierfür umfassende Daten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im weiteren Sinne, (alle Beschäftigten, Beamte, Richter und Soldaten ). Betroffen sind also rund 40 Millionen Bundesbürger. Unter dem Motto "Weniger Bürokratie - mehr Effizienz!" soll ELENA, angebliche Lücken in der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden schließen.
Der Arbeitgeber übermittelt regelmäßig bestimmte Daten seines Arbeitnehmers an die Zentrale Speicherstelle (ZSS), aktuell die Deutsche Rentenversicherung. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Die Daten, die dabei übermittelt werden, haben es allerdings in sich. So werden unter anderem erfasst und zentral gespeichert: Namen, Geburtsdatum, Familienstand, Adresse, Sozialversicherungsnummer und nicht nur das effektiv monatlich bezogene Gehalt, sondern auch Schwankungen desselben und der Grund dafür. So ist der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden einzelnen Angestellten auch konkrete Angaben zu Gründen von Fehlzeiten anzugeben, wie "Bummelei, Ausschluss vom Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber oder auch Beteiligung an Streiks".
Nachfolgend eine Liste aus der Datensatzbeschreibung:


Art der Fehlzeit:
01 = Krankengeld/Krankentagegeld/KUGKrankengeld/
        Übergangsgeld/Verletztengeld
02 = Kranken-/Verletztengeld bei Pflege eines kranken Kindes
03 = Mutterschutzfrist (Mutterschaft nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1
        MuschG)
04 = Versorgungskrankengeld
05 = unbesetzt
06 = Pflegezeit nach § 2 oder § 3 Abs.1 PflegeZG
07 = Elternzeit
08 = Einstellung Entgeltersatzleistung wegen voller Erwerbsminderungsrente
09 = Wehrdienst/Eignungsübung/Zivildienst/Wehrübung
10 = unbezahlter Urlaub
11 = unbezahlte Fehlzeit (z.B. unentschuldigtes Fehlen/
        Arbeitsbummelei/Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt/
        Pflege eines kranken Kindes ohne Kranken- oder Verletztengeldbezug/
        kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege)
12 = unrechtmäßiger Streik
13 = Aussteuerung
14 = rechtmäßiger Streik
15 = Aussperrung
16 = unwiderrufliche Freistellung ohne Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes
Dies alles und noch vieles mehr, soll also regelmäßig über jeden gespeichert werden. Die Frage, ob die Teilnehmer der Übermittelung der Entgeltdaten widersprechen können, kann mit nein beantwortet werden. Dazu folgendes Zitat: "Das ELENA-Verfahrensgesetz sieht kein Widerrufsrecht vor, d. h. der Teilnehmer hat keinen Rechtsanspruch, um die Übermittlung der vorgesehenen Entgeltdaten an die Zenrale Speicherstelle zu verhindern".
Dieser "Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie", hat geschätzte Betriebskosten von ca. 11 Millionen Euro. Zur Kasse gebeten werden auch die Unternehmer. Ab 2012 sollen dann die Daten der Arbeitnehmer, von der dann vorhandenen Chip-Karte eingelesen werden. Das heißt "zwangsweise" Anschaffung der dafür vorgesehenen Chipkartenlesegeräte. Zur Bestimmung der Entlastung der Unternehmen wurden ganze 42 Unternehmen befragt, bei 19 Unternehmen hat man nur ein Telefoninterview durchgeführt. Unter diesen 42 Unternehmen waren 7 Kleinunternehmen mit bis zu 48 Mitarbeitern, 13 mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern und 22 Großunternehmen. Das Verhältnis ist zwar umgekehrt proportional zur realen deutschen Unternehmenslandschaft, aber es dient ja der großen Sache. Aber welcher großen Sache eigentlich? In Verbindung mit anderen schon angelaufenen oder kurz vor dem Start stehenden Groß-IT Projekten (Vorratsdatenspeicherung, SWIFT, RFIDs u.s.w.), stellt sich die Frage nach dem 'gläsernen Bürger' gar nicht mehr. Sie kann eindeutig mit 'Ja' beantwortet werden. Gesammelt werden die Daten für ELENA ab dem 01.01.2010, aber die abrufenden Stellen können erst zum 01.01.2012 darauf zugreifen. Es ist schwer vermittelbar, weshalb die Daten 2 Jahre lang auf Vorrat gesammelt werden müssen. Die Frage, die sich allerdings stellt, ist, was macht dieser Kontrollwahn und damit die einhergehende Datensammelwut aus unserer Gesellschaft? Nur weil etwas technisch möglich ist, ist es noch lange nicht richtig, es auch umzusetzen.
Übrigens konnte ich Heute, am 25.12.2009, nicht auf die Hompage von ELENA 'www.das-elena-verfahren.de' zugreifen. Ich bekam nur eine sehr unprofessionelle 'Site Error' Seite. Diese verriet mir, dass das ganze mit Python (Sprache) auf Zope (Applikationsserver) läuft. Außerdem bekam ich einige Informationen über die verwendeten Module. Das Ganze konnte in mir aber keinesfalls Vertrauen in das Verfahren und seine Umsetzung wecken, eher das Gegenteil!

Einen weiteren kritischen Artikel zu dem Thema, findet ihr u. a. bei 'Der Göttinger Landbote' unter dem Titel 'Die hässliche ELENANA'.
(Bild gefunden bei: deutschland-comic.de)

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